Art. 1: Name und Sitz
Unter dem Namen "Stiftung Joseph Gnädinger" wird von Joseph Gnädinger mittels letztwilliger Verfügung vom 24. März 2000 eine gemeinnützige Stiftung gemäss Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Ramsen, Kanton Schaffhausen, errichtet.
Art. 2: Zweck
Zweck der Stiftung ist es,
a) die soziale Entwicklungsarbeit in Afrika, vor allem im Rahmen der Diözese Dapaong, Togo, zu unterstützen, und
b) das künstlerische und ideelle Schaffen im Sinne des Stifters in der Gemeinde Ramsen, der Region Schaffhausen und darüber hinaus weiterzupflegen.
Art. 3: Finanzielle Mittel
Die Stiftung bezieht ihre finanziellen Mittel aus folgenden Quellen:
a) aus dem vom Stifter letztwillig zugewendeten Nachlassvermögen;
b) aus den Erträgen dieses Vermögens;
c) aus Zuwendungen Dritter, Vermächtnissen und ähnlichem.
Art. 4: Organisation der Stiftung
Der Stiftungsrat ist als oberstes Stiftungsorgan für die Wahrung des Zwecks der Stiftung zuständig. Er bestellt, beauftragt und überwacht die Geschäftsführung, die aus einem oder mehreren Ausschüssen bestehen kann.
Alle Erben sind Mitglieder des Stiftungsrates. Die Einwohnergemeinde Ramsen ist eingeladen, einen Vertreter in den Stiftungsrat zu delegieren. Für die erste dreijährige Amtsdauer wird der Stiftungsrat im Sinne der letztwilligen Verfügung vom 24. März 2000 durch Beat und Ruth Gnädinger-Breitenmoser präsidiert. Im übrigen bestätigt, erneuert und konstituiert sich der Stiftungsrat selber. Er bestimmt die zur Zeichnung für die Stiftung berechtigten Personen.
Der Stiftungsrat wählt jeweils zwei Revisoren oder eine Treuhandgesellschaft als Kontrollstell